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   BGH, 02.05.1952 - 4 StR 45/52   

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https://dejure.org/1952,2664
BGH, 02.05.1952 - 4 StR 45/52 (https://dejure.org/1952,2664)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1952 - 4 StR 45/52 (https://dejure.org/1952,2664)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1952 - 4 StR 45/52 (https://dejure.org/1952,2664)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 20.03.1933 - II 193/33

    Zur Abgrenzung des Begriffs der unzüchtigen Handlung in den §§ 174, 176 StGB.

    Auszug aus BGH, 02.05.1952 - 4 StR 45/52
    Allerdings ist nicht jede unbedeutende schamlose Belästigung eines andern, mag sie auch auf geschlechtlichem Gebiete liegen, als Unzucht anzusehen (RGSt 67, 170).
  • BGH, 08.08.1956 - 3 StR 240/56

    Rechtsmittel

    Gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist nur der Täter, der infolge eines auf Grund charakterlicher Veranlagung bestehenden oder durch Übung erworbenen, eingewurzelten inneren Hanges zu strafbaren Handlungen Wiederholte Rechtsbrüche begeht, die den Rechtsfrieden erheblich stören, und der zu deren Wiederholung neigt (BGHSt 1, 94 [100]; BGH 4 StR 45/52 vom 2. Mai 1952; 3 StR 484/54 vom 28. Oktober 1954).
  • BGH, 13.10.1955 - 3 StR 340/55

    Rechtsmittel

    Gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist nur der Täter, der infolge eines auf Grund charakterlicher Veranlagung bestehenden oder durch Übung erworbenen, eingewurzelten inneren Hangs zu strafbaren Handlungen wiederholte Rechtsbrüche begeht, die den Rechtsfrieden erheblich stören, und zu deren Wiederholung neigt (BGHSt 1, 94 [100]; BGH 4 StR 45/52 vom 2.5.1952; 3 StR 484/54 vom 28.10.1954).
  • BGH, 28.04.1955 - 3 StR 107/55

    Rechtsmittel

    Gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist nur der Täter, der Infolge eines auf Grund charakterlicher Veranlagung bestehenden oder durch Übung erworbenen, eingewurzelten inneren Hanges zu strafbaren Handlungen wiederholte Rechtsbrüche begeht, die den Rechtsfrieden erheblich stören, und der zu deren Wiederholung neigt (BGHSt 1, 94 [100]; BGH 4 StR 45/52 vom 2. Mai 1952; BGH 3 StR 484/54 vom 28. Oktober 1954).
  • BGH, 28.10.1954 - 3 StR 484/54

    Rechtsmittel

    Gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist nur der Täter, der infolge eines auf Grund charakterlicher Veranlagung bestehenden oder durch Übung erworbenen, eingewurzelten inneren Hanges zu strafbaren Handlungen wiederholte Rechtsbrüche begeht, die ihrer Natur nach über eine unerhebliche Störung des Rechtsfriedens hinausgehen, und der zu deren Wiederholung neigt (BGH vom 2. Mai 1952 4 StR 45/52).
  • BGH, 19.02.1953 - 4 StR 730/52

    Rechtsmittel

    Bei jeder einzelnen Tat, die der Richter zur Begründung der Voraussetzungen des § 20 a StGB heranzieht, muss er vielmehr ein gleichgeartetes inneres Verhältnis zu dem Wesen des Täters nachweisen, das gerade auch diese Tat als kennzeichnenden Ausfluss eines verbrecherischen Hanges erscheinen lässt (RGSt 68, 149, 156 f; BGH 4 StR 45/52 vom 2.5.52, 4 StR 123/52 vom 19.6.52 und 4 StR 352/52 vom 25.9.52).
  • BGH, 25.09.1952 - 4 StR 352/52

    Beurteilung des kriminalbiologischen Persönlichkeitsbildes

    Auf deren Ursprung nach der jeweiligen äußeren Lage und den Beweggründen des Täters kommt es gleichfalls an, um Gewißheit darüber zu gewinnen, ob jede der im Rahmen des § 20 a StGB herangezogenen Vortaten eine gleichartige innere Beziehung zum Wesen des Angeklagten hat, also als Ausfluß eines und desselben Wesenszuges, nämlich seines verbrecherischen Hanges in Erscheinung tritt (RGSt 68, 156 und BGH vom 2. Mai 1952 - 4 StR 45/52 sowie vom 13. Juni 1952 - 4 StR 123/52 -).
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